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Keine Hilfe von der Gemeindeverwaltung? Nach einem Wohnungs- oder Hausbrand fehlt oft das Allernötigste. Wer hilft, welche Insitutionen müssen helfen? Das Ehepaar Nicole und Peter Neis aus Theley hatte mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung in Tholey seine Erfahrungen gemachtvon Volker Peter “Wir haben gar nichts mehr, nur noch die Kleider, die wir am Leib tragen.” – Erschüttert blickt Nicole Neis auf die letzten Tage zurück. Ein Brand in der Küche der jungen Familie war von dem neunjährigen Sohn und einem Spielkameraden entdeckt worden. Sonst war keiner da. So hatten die Kinder dafür gesorgt, dass die Mitbewohner in den unteren Stockwerken gewarnt wurden und die Feuerwehr verständigt wurde. (wir berichteten). Die Küche der Familie Neis brannte völlig aus, Qualm, Ruß, giftige Abgase und Kondenswasser machten den Rest der Wohnung unbenutzbar. Weiterer Brandschaden entstand noch am Dachstuhl des Gebäudes in der Tholeyer Straße.
Der Sachschaden ist noch nicht bezifferbar, die Ermittlungen über die Brandursache sind nach Angaben der Polizei-Inspektion St. Wendel noch nicht abgeschlossen.
Doch jetzt musste zuerst mal dass allernötigste organisiert werden: Wäsche und Bekleidung für vier Kinder – Woher nehmen? Die Eltern Neis wurden von Freunden in Sotzweiler aufgenommen, die Kinder wurden von den Großeltern betreut. Eine Unterkunft für eine sechsköpfige Familie zu bekommen, kein leichtes Unterfangen. So hatten sich Peter und Nicole Neis auch Hilfe von der Gemeinde Tholey erhofft. „Uns ist gesagt worden, Bürgermeister Frisch wisse Bescheid, er habe seinen Mitarbeitern aufgetragen, sich um uns zu kümmern.“
So setzte man sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung, sprach beim Sozialamt vor, um vielleicht eine Soforthilfe oder vorläufige Wohngelegenheit zu bekommen. Ein Anruf in Tholey brachte dann die Enttäuschung. Nicole Neis: „Mein Mann wurde Mittwochs Nachmittags von Paul Scherer gefragt, wie wir denn auf die Idee kämen, dass die Gemeinde hier helfen könne.“ Weiter habe der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gesagt, dass Wohnraum so schnell keiner zu beschaffen sei, da müsse man auf Kapazitäten des Obdachlosenasyls in Lebach zurückgreifen. Selbst das gehe erst in zwei Tagen. So hat sich die junge Familie abgefertigt gefühlt. „Es ging doch nur darum Soforthilfe zu bekommen, bis die Versicherung zahlt.“ Man habe von den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung eine solche Soforthilfe auf Darlehensbasis gar nicht angeboten bekommen. „Mein Mann hat gefragt, ob es denn keinen Weg gäbe, sofortige finanzielle Hilfe zu bekommen, die Antwort war nein“, so Nicole Neis, „warum also hätten wir dann noch nach Tholey auf’s Amt fahren sollen?“ Papiere über Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien bei dem Brand mitvernichtet worden, so dass hier für entsprechende Anträge keine Unterlagen vorhanden gewesen seien. Enttäuscht habe man dann auch nicht mehr auf die Gemeindeverwaltung weiter zugehen wollen, selbst als sich dann der Leiter des Hauptamtes, Heinz-Lermen, selbst einschaltete.
„Da war die Versicherung schneller, der Vertreter hatte bereits Freitags die Brandursache herausfinden lassen, Montags war die erste Anweisung mit Geld da.“
In der Tholeyer Gemeindeverwaltung ist man sich keiner Schuld bewusst. „Selbstverständlich ist die Gemeinde zuständig, sich um die Leute zu kümmern“, erklärt Bürgermeister Hans-Dieter Frisch bei Nachfrage unserer Zeitung. „Allerdings muss man uns auch informieren, wir wussten zuerst gar nicht, wo wir die ausgebrannte Familie finden sollten.“ Er habe sofort nach bekannt werden des Notfalles angeordnet, dass geholfen werde. Musste dann aber nach Rückkehr von einer Dienstreise erstaunt feststellen, dass sich die Familie Neis nicht mehr gemeldet hatte. Montags habe sich die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten umgeschaut und sogar in Theley Häuser gefunden, welche die Gemeinde hätte zur Verfügung stellen können. Frisch: „In dem Moment, wo die Leute ausgebrannt sind, sind sie ja Obdachlos und fallen in die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung. Wir hätten sogar eine Wohnung zuweisen können.“ Was ist zu tun, wenn die Wohnung durch eine Katastrophe unbewohnbar geworden ist, wenn Feuer, Wasser oder Sturm einen Menschen das Dach über dem Kopf kosten?
Bürgermeister Hans-Dieter Frisch und Uli Probst, Leiter des Gemeindesozialamtes, in Tholey geben Tipps: - Grundsätzlich fällt die Betreuung obdachlos gewordener Bürger in die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung.
- Die Gemeindeverwaltung sollte so schnell wie möglich von dem Vorfall informiert werden. Am besten gleich den Bürgermeister benachrichtigen, er weiß am besten, welche Abteilungen wo helfen können.
- Haus- und Wohnungseigentümer können der Verwaltung die Vorfälle mitteilen.
- Die Gemeindeverwaltung muss in einem solchen Fall für Unterbringung sorgen, darf dann auch Wohnraum zuweisen.
- Wo Bedarf besteht, steht die Kreiskleiderkammer zur Verfügung.
- Möbel können entsprechend bei der Möbelbörse erworben werden.
- Im Rahmen einer Soforthilfe kann das Gemeindesozialamt notwendige Anschaffungen vorfinanzieren bis die Versicherung bezahlt.
- Um notwendige Formalitäten schnell zu erledigen und offene Fragen direkt zu klären, sollen die Betroffenen persönlich in der Gemeindeverwaltung vorsprechen.
Letzte Änderung: 31. Mai 2002
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